Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.1961

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   BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60   

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https://dejure.org/1961,2077
BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,2077)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1961 - VI ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,2077)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,2077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Dienstherrn durch die Gewährung von Unfallausgleich - Anforderungen an einen Forderungsübergang gem. § 175 Landesbeamtengesetz (LBG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Dienstherrn durch die Gewährung von Unfallausgleich; Anforderungen an einen Forderungsübergang gem. § 175 Landesbeamtengesetz ( LBG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1358
  • MDR 1961, 764
  • VersR 1961, 638
  • DB 1962, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Das genügt, um das rechtliche Interesse des klagenden Landes an der erbetenen Feststellung zu begründen (BGHZ 4, 133, 135).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Es ist anerkannt, daß die Leistung einer Unfallrente aus der Sozialversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht zur Folge hat, daß ein Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger auf Ersatz unfallbedingter Mehraufwendungen auf den Träger der Sozialversicherung übergeht; hierfür fehlt es an der Gleichartigkeit der Ansprüche (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Grundlage der Haftung, die nach §§ 831, 833 BGB die Beklagte als Geschäftsherrin ihres Verrichtungsgehilfen Wehr und als Tierhalterin trifft, ist zwar vermutetes eigenes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter; für das Ausmaß der Haftung, die bei mitwirkender Schadensverursachung des Verletzten im Falle des § 254 BGB eintritt, kommt es aber losgelöst von der rechtlichen Beurteilung der auf beiden Seiten in Betracht kommenden rechtlichen Haftungsgrundlagen allein auf die feststehenden konkreten Unfallursachen an (Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1957 - VI ZR 136/56 - = VersR 1957, 528 und oft).
  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Denn Voraussetzung für die Gewährung des Unfallausgleichs ist nicht etwa eine Vermehrung der Bedürfnisse, sondern eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit; seine Leistung soll demgemäß einen Ausgleich für eingetretene Erwerbsminderung bieten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 1958, 528, 529).
  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Mit Recht ist das Berufungsgericht auch der Ansicht, daß, wenn der Dienstherr in einem gegebenen Falle die gesetzlichen Voraussetzungen des § 146 LBG für die Gewährung von Unfallausgleich anerkannt hat, dies als ein Verwaltungsakt von den ordentlichen Gerichten nicht nachgeprüft werden kann, es handelte sich denn um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür (BGHZ 4, 68, 71), wofür hier nichts vorgetragen ist.
  • BGH, 31.01.1961 - VI ZR 65/60
    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
    Die Vorschrift des § 52 BRRG stimmt mit der des § 87 a BBG überein; für diese hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Januar 1961 - VI ZR 65/60 - bereits entschieden, daß sie für die Zeit nach deren Inkrafttreten am 1. September 1957 auch dann anwendbar ist, wenn der Beamte vorher verletzt wurde.
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Beamte infolge des Unfalls in den Ruhestand versetzt wird, als auch dann, wenn er weiter im Dienst bleibt (BGH, VersR 1958, 528, 529 = ZBR 1959, 54, 55; NJW 1961, 1358; VersR 1961, 1019, 1020; OLG Hamm, VersR 1994, 1356 : Der Unfallausgleich ist nicht schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen).
  • VG Kassel, 01.04.2003 - 7 E 561/99
    Der Bundesgerichtshof hat seine ursprüngliche Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.05.1961 - VI ZR 126/60 - NJW 1961, S. 1358), dass der Unfallausgleich nicht vermehrte Bedürfnisse des verletzten Beamten decken, sondern einen Ausgleich für eingetretene Erwerbsminderung, einschließlich der durch die Verletzung geminderten Verwendungs- und Beförderungsmöglichkeiten des Beamten, bieten solle, aufgegeben und sich der Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (U.v. 23.2.1965 - VI ZR 30/64 - NJW 1965, S. 914 f. sowie - zur Grundrente nach dem BVG - U.v. 10.11.1964 - VI ZR 186/63 - NJW 1965, S. 102 f.).

    Einkommenseinbußen können sich allenfalls mittelbar und auf lange Sicht dann ergeben, wenn durch die Verletzung die Verwendungs- und Beförderungsmöglichkeiten des Beamten gemindert werden (seine diesbezügliche Auffassung zur Zweckbestimmung des Unfallausgleichs - U.v. 15.05.1961 - VI ZR 126/60 - NJW 1961, S. 1358 - hat der Bundesgerichtshof allerdings - wie bereits zitiert - inzwischen aufgegeben).

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 30/64

    Anpassung der Versorgung wehrdienstgeschädigter Soldaten an die Versorgung

    Es stellt sich daher die Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufrecht erhalten werden kann, wonach der Unfallausgleich des § 139 BBG und der entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze einen Ausgleich möglicher Erwerbsschäden des Beamten bezweckt (Urteile, des Senats VI ZR 90/57 vom 30. Mai 1958 VersR 1958, 528 - zu § 139 BBG - VI ZR 126/60 vom 16. Mai 1961 = VersR 1961, 638 = LM NRW LBG § 146 Nr. 3; VI ZR 240/60 vom 26. September 1961 = VersR 1961, 1019 zu § 110 Landesbeamtengesetz Hessen 1954).
  • BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den

    Es kann - von den Fällen reiner Willkür abgesehen - nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 = VersR 59, 132; vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 = VersR 61, 595, 596 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 = VersR 61, 638, 639).
  • BGH, 24.09.1963 - VI ZR 107/62
    Das Gericht ist nur zu der Prüfung berechtigt, ob es sich bei dem Verwaltungsakt um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (BGHZ 2, 566 und 4, 68, 71, sowie die Urteile des BGH vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 - VersR 1959, 152, vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 - VersR 1961, 595 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 - VersR 1961, 638).
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 240/60

    Rechtsmittel

    So ist es nicht nur, wenn der Beamte infolge seines Unfalls in den Ruhestand versetzt wird, sondern auch dann, wenn der Beamte weiter im Dienst bleibt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 1958, 528, 529 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 - VersR 1961, 638; zustimmend Wussow in WI 1961 S. 105, 106).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1961 - III ZR 36/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1087
BGH, 10.04.1961 - III ZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1087)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1961 - III ZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1087)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1961 - III ZR 36/60 (https://dejure.org/1961,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 27
  • NJW 1961, 1358
  • MDR 1961, 577
  • DVBl 1961, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63

    Schadensersatz wegen Verlustes von Pachteinnahmen auf Grund des Verhaltens des

    Zur Frage des mitwirkenden Verschuldens des Grundstückseigentümers (Verpächters), dem andere Nutzungsmöglichkeiten dadurch entgehen, daß nach Auflösung des Pachtverhältnisses die Familie des Pächters als obdachlos von der Polizei in einem Teil des Pachtanwesens eingewiesen wird und die Polizei die Obdachlosen nicht rechtzeitig anderweit unterbringt (Ergänzung zu BGHZ 35, 27).

    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat mit Urteil vom 10. April 1961 - III ZR 36/60 - (BGHZ 35, 27) das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Die Aufhebung des ersten Berufungsurteils und die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht beruhten auf nachstehenden Erwägungen (vgl. BGHZ 35, 27, 30) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] : Sofern eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung fehlt, ist eine Zeitpanne von sechs Monaten die äußerste Grenze, über die hinaus die Aufrechterhaltung der Einweisung des Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten für den Regelfall nicht mehr zu verantworten ist.

    Das erste Revisionsurteil (BGHZ 35, 27, 30) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] nimmt, soweit es die Frage der höchst zulässigen Dauer einer Einweisung behandelt, Bezug auf das Urteil des Senats vom 12. Januar 1959 (LM zu BGB § 839 Fe Nr. 18 = NJW 1959, 768 = MDR 1959, 375).

    Tür den Regelfall nicht mehr zu rechtfertigen sei (vgl. auch BGHZ 35, 27, 31) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] , und das erste Revisionsurteil betont dies, indem es ergänzend hervorhebt, die Behörde müsse schon vom Tage der Einweisung an zielstrebig auf eine Lösung hinarbeiten, sinnvolle und zweckentsprechende Maßnahmen einleiten, die die Gewähr dafür bieten, daß der Obdachlose "alsbald" (Leitsatz) oder "so rasch wie möglich" (a.a.O. S. 32), längstens aber in sechs Monaten anderweit untergebracht werden kann.

    Die Amtspflichtverletzung soll vielmehr hier - nach dem Vortrag des Klägers (vgl. BGHZ 35, 27, 32) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] - darin liegen, daß das beklagte Amt nicht vom Tage der Einweisung an zielstrebig durch sinnvolle und zweckentsprechende Maßnahmen auf die geeignete Lösung hingearbeitet habe.

  • VG Berlin, 25.05.2018 - 23 L 193.18

    Sicherstellung einer Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten sei die äußerste Grenze erreicht (BGH, Urteil vom 10. April 1991 - III ZR 36/60 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschluss vom 14. April 2014 - 1 B 213/14 -, juris Rn. 13 f.; VG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 23 L 1816/89 -, juris Rn. 3).
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